Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.01.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.1987 - 10 U 192/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4845
OLG Düsseldorf, 19.03.1987 - 10 U 192/86 (https://dejure.org/1987,4845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.1987 - 10 U 192/86 (https://dejure.org/1987,4845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 1987 - 10 U 192/86 (https://dejure.org/1987,4845)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 911
  • MDR 1987, 674
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 02.04.1993 - 21 U 4750/92

    Voraussetzungen für Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Verlust der

    Nach der Rechtsprechung verliert der Mieter oder Pächter seine Gewährleistungsrechte aus §§ 537 und 538 BGB für Vergangenheit und Zukunft, wenn er, ohne die ihm bekannten - grob fahrlässige Unkenntnis kann genügen - Mängel zu beanstanden, den Vertrag über geraume Zeit fortsetzt, insbesondere den Mietzins in voller Höhe weiterentrichtet (Wolf/Eckert, a.a.O., RN 112 m.w.N.; BGH WM 72, 419, 420; NJW 74, 2233, 2234; WM 76, 385, 387; NJW-RR 92, 267, 268; OLG Düsseldorf, NJW-RR 87, 911).
  • LG Berlin, 18.06.1993 - 64 S 450/92

    Zahlungsanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Nachzahlung für

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  • AG Düsseldorf, 30.05.2000 - 21 C 1338/00

    Auswirkung der vorbehaltlosen Zahlung des Mietzinses trotz längerer Kenntnis von

    Setzt aber der Mieter trotz längerer Kenntnis von den Mängeln den Mietgebrauch fort und zahlt vorbehaltlos den vollen Mietzins, ohne Beanstandungen zu erheben, so verliert er die Gewährleistungsrechte einschließlich des Kündigungsrechtes aus § 542 BGB für die Vergangenheit und für die Zukunft (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 911).
  • LG Berlin, 14.05.1991 - 64 S 482/90
    Der Ausschluß mit den Gewährleistungsansprüchen bezieht sich nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Zukunft (im Anschluß an OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 911).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.1987 - 10 U 122/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8039
OLG Düsseldorf, 15.01.1987 - 10 U 122/86 (https://dejure.org/1987,8039)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.1987 - 10 U 122/86 (https://dejure.org/1987,8039)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 10 U 122/86 (https://dejure.org/1987,8039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 284, 287, 556, 557
    Familienvermögensrecht; Mietrecht; gesamtschuldnerische Haftung des im Innenverhältnis ausgeschiedenen Mitmieters (hier: Ansprüche des Vermieters gegen die Ehefrau nach gemeinsamer Anmietung von Räumen für eine Diskothek durch Eheleute und Überlassung des Betriebes der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 911
  • ZMR 1987, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 147/69

    Rückgabepflicht des Mieters bei Vertragsende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1987 - 10 U 122/86
    Der Anspruch des Vermieters nach der Beendigung des Mietverhältnisses geht darauf, daß ihm die Sache zur freien Verfügung zurückgegeben wird; ihm ist grundsätzlich der unmittelbare Besitz einzuräumen (vgl. BGHZ 56, 308, 310 = NJW 1971, 2065).

    Dies gilt auch dann, wenn etwa der Mieter selbst niemals unmittelbaren Besitz gehabt hat (vgl. BGHZ 56, 308 = NJW 1971, 2065); erst recht muß es gelten, wenn der Mieter den unmittelbaren Besitz später aufgibt.

  • BGH, 29.10.1975 - VIII ZR 136/74

    Rückgabepflicht mehrerer Mieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1987 - 10 U 122/86
    Die Beklagten schulden die Rückgabe der Mietsache als Gesamtschuldner (§§ 556 Abs. 1, 431 BGB): Jeder schuldet die Rückgabe als gleiche unteilbare Leistung (vgl. BGH NJW 1976, 287).

    Die Sache liegt ähnlich wie in dem von dem Bundesgerichtshof entschiedenen "Mietwagenfall« (vgl. BGH NJW 1976, 287), in dem die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 425 BGB wegen der besonderen Interessenlage verneint worden ist.

  • AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15

    Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis

    Unerheblich ist hierbei, ob diese Mitmieterin (Ehefrau) den unmittelbaren Besitz tatsächlich aufgegeben hat ( OLG Celle , NZM 2000, Seite 866; OLG Düsseldorf , Urteil vom 18.03.1987, Az.: 15 U 183/86, u.a. in: NJW-RR 1987, Seiten 1370 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 15.01.1987, Az.: 10 U 122/86, u.a. in: NJW-RR 1987, Seite 911 ) oder ob sie nur erklärte, sie betrachte sich nicht mehr als Mieterin ( OLG Düsseldorf , ZMR 1987, Seite 423 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1998 - 11 U 33/98

    Vorrang des Vermieterpfandrechts vor Sicherungseigentum künftig eingebrachter

    Voraussetzung ist allerdings, daß die eingebrachte Sache im Eigentum des Mieters steht, da Sachen Dritter dem Vermieter nicht nach § 559 BGB haften (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, DWW 1987, 330) und eine entsprechende Anwendung der §§ 1257, 1207 BGB auf besitzlose Pfandrechte nicht möglich ist (BGH v. 25.2.1987 - VIII ZR 47/86, BGHZ 100, 95, 101 = MDR 1987, 664 = NJW 1987, 1880, 1881; BGH v. 2.7.1992 - IX ZR 274/91, MDR 1992, 1080 = NJW 1992, 2570, 2574 m.w.N.); dies gilt auch für das Vermieterpfandrecht (H. Weber/Rauscher, NJW 1988, 1571 m.w.N.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. 1988 Rz. III 259, 260; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl. 1995, Rz. 723, 726; Emmerich/Sonnenschein, BGB, § 559 Rz. 4; Voelskow in MünchKomm/BGB, § 559 Rz. 13; Palandt/Putzo, § 559 BGB Rz. 1).

    Die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Vermieterpfandrechts trägt der Vermieter; er hat deshalb grundsätzlich auch nachzuweisen, daß die eingebrachte Sache dem Mieter gehört (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, DWW 1987, 330; Palandt/Putzo, BGB, § 559 Rz. 20).

  • KG, 25.07.2006 - 8 W 34/06

    Gewerberaummiete: Rechtsschutzbedürfnis für Räumungs- und Herausgabeklage gegen

    Für eine solche Räumungsklage besteht daher auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der ausgezogene Mieter den Vermieter von seinem Auszug in Kenntnis gesetzt hat (OLG Düsseldorf ZMR 1987, 377 und 423 ; LG Berlin GE 2004, 352 (ZK 62); LG Berlin GE 2005, 1431 (ZK 64 unter Aufgabe bisheriger Rechtsprechung), vgl. Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts - und Wohnraummiete, 3. Auflage, V.A., Rdnr. 22; Kinne in Schach/Kinne/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, Teil II, Rdnr. 82; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr. 1058).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2009 - 3 U 140/08

    Haftungsbeitritt: Haftung des Beitretenden für Miete, Nutzungsentschädigung und

    Der BGH hat zu einer Gesamtwirkung beim Verschulden im so genannten Mietwagenfall, Urteil vom 29.10.1975 - VIII ZR 176/74, juris Tz. 27 = BGHZ 65, 226 ausgeführt: "Wenn aber, wie im vorliegenden Falle, die Erfüllung der Rückgabepflicht nicht anders als durch einen der beiden Mitmieter vertragsgemäß bewirkt werden kann, so erfährt das Mietverhältnis dadurch eine inhaltliche Ausgestaltung, die es rechtfertigt, ihn, abweichend von der Regel des § 425 BGB, auch für das Verschulden des anderen Mitmieters haften zu lassen." In Anlehnung daran hat das OLG Düsseldorf (Urt. v. 15.01.1987 - 10 U 122/86 = NJW-RR 1987, 911) erkannt: "Jedenfalls hatte die Beklagte zu 2. als Halterin der Konzession eine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Beklagten zu 1. Das rechtfertigt die Annahme einer garantenartigen Stellung gegenüber der Klägerin, sodass es geboten ist, sie auch für das Verschulden des Mitmieters, abweichend von der Regelung des § 425 BGB, haften zu lassen." In beiden Fällen beruhte die Wertung auf der besonderen, nur dem einen Gesamtschuldner eröffneten Handlungsmöglichkeit, die zu einer garantenähnlichen Stellung des handlungszuständigen Gesamtschuldners führte.
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